Sterbegeldversicherung - Selbstbestimmt vorsorgen

Der Tod eines Angehörigen ist für die Hinterbliebenen traurig genug. Oft kommt dazu aber noch die finanzielle Belastung durch die Bestattungskosten. Um Ihre Angehörigen davor zu schützen, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen. Denn nur allzu oft tritt der Trauerfall völlig unerwartet ein, ohne dass ausreichend Rücklagen dafür gebildet wurden.

Früher war es einfacher: Über 10 Jahre war das Sterbegeld Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Aber bereits seit 1998 wurde die Sterbegeldleistung schrittweise reduziert und ist seit 2004 sogar ersatzlos gestrichen.

 

 

Mit Sterbegeld erbschaftssteuerfrei vererben

Die Leistung einer Sterbegeldversicherung werden erbschafts- und einkommensteuerfrei an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Selbst wenn Ihre Rücklagen für Ihre Wunschbestattung ausreichen, bietet eine Sterbegeldversicherung wegen des Steuervorteils eine interessante Möglichkeit, Geld zu vererben. Sie können auf diese Weise z.B. einen Betrag an Ihre Kinder weitergeben, mit dem die eventuell anfallende Erbschaftssteuer auf Immobilien beglichen werden kann. Nicht selten müssen Kinder das Elternhaus verkaufen, da nicht genug Mittel für die Erbschaftssteuer zur Verfügung stehen.

 

 

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Hauptaufgabe der Sterbegeldversicherung ist die Begleichung der Kosten für eine würdevolle Bestattung. Aber auch die anschließende dauerhafte Grabpflege will berücksichtigt werden. Insgesamt belaufen sich die Kosten einer Bestattung im üblichen Rahmen auf eine Größenordnung zwischen 5.000 und 10.000 €, die sich aus unterschiedlichen Leistungen Zusammensetzen. 

Die Kosten einer Seebestattung belaufen sich auf mindestens 2.000 €. Bei einer Baumbestattung sollten Sie mit 3.350 € für einen Baum mit Familiennutzung rechnen. Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall die Kosten für Bestatter, Kremation, Urne und Trauerfeier noch dazu kommen.

Je nach gewünschter Ausführung sind nach oben kaum Grenzen gesetzt. Wählen Sie daher eine ausreichend hohe Versicherungssumme und berücksichtigen Sie auch die Inflation bei Ihrer Absicherung.

 

 

Beispiel

 

 

Einfach Bestattung

Aufwändige Bestattung

Grabstein 

600 €

         3.000 €

Sarg

300 €

         3.000 €

Kränze/Blumen

150 €

800 €

Trauerredner

300 €

300 €

Trauerfeier

-

500 €

Karten

100 €

300 €

Grabbepflanzung

110 €

260 €

Summe 

        1.560 €

        8.160€

Friedhofs- und Bestattungsgebühren

500€ bis 3.500€

Gesamtsumme

2.060 bis 5.060 €

    8.660 € bis 11.660 €

 

 

Was sollten Sie sonst noch wissen? 

  • Je nach Anbieter sind Versicherungssummen bis zu 20.000 € absicherbar.
  • Ebenfalls anbieterabhängig ist das versicherbare Eintrittsalter. Häufig ist ein Abschluss von 45 bis 75 Jahre möglich.
  • Versicherung gegen Einmalbeitrag können oftmals auch noch mit 80 Jahren abgeschlossen werden.
  • Die Dauer der Beitragszahlung kann variieren (z.B. 10 Jahre lang oder lebenslang).
  • Es werden auch Tarife gegen Einmalbeitrag angeboten; Sie können z. B. eine abgelaufene Lebensversicherung anlegen.
  • Durch die nicht garantierten Überschüsse erhöht sich die vereinbarte Leistung oder die Überschüsse werden herangezogen, um den Zahlbeitrag zu reduzieren.
  • Einige Gesellschaften bieten über externe Dienstleister auch aktive Unterstützung im Trauerfall an. Sie bestimmen zu Lebzeiten die Details Ihrer Bestattung selbst und das Dienstleistungsunternehmen übernimmt später die Organisation. Dadurch werden Ihre Angehörigen zusätzlich entlastet.
  • Der Versicherungsschutz wird meist ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Dafür sind Wartezeiten zu berücksichtigen. D.h. tritt der Trauerfall innerhalb der Wartezeiten ein, wird ein geringerer Betrag ausgezahlt. Bei Unfalltod gibt es aber i.d.R. die volle Leistung. Bei einer Versicherung gegen Einmalbeitrag entfallen die Wartezeiten.
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