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Vermögensschaden-Haftpflicht

Schützt beratende und dienstleistende Berufe vor vereinbarten Haftungsansprüchen aus echten Vermögensschäden.

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Vermögensschaden-Haftpflicht: Schutz und Bedeutung verständlich erklärt

Schützt beratende und dienstleistende Berufe vor vereinbarten Haftungsansprüchen aus echten Vermögensschäden.

Für wen ist eine Vermögensschaden-Haftpflicht sinnvoll?

Für beratende, prüfende, planende oder verwaltende Berufe, bei denen Fehler reine Vermögensschäden verursachen können.

Leistungen und typischer Schutzumfang der Vermögensschaden-Haftpflicht

  • Prüfung und Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche
  • Erfüllung berechtigter Ansprüche im vereinbarten Umfang
  • Abstimmung auf Tätigkeitsbild, Berufsrecht und Auftragssummen

Wichtige Grenzen und Ausschlüsse der Vermögensschaden-Haftpflicht

Nicht jede Tätigkeit oder Vertragsstrafe ist gedeckt; Rückwärtsdeckung, Nachhaftung und Eigenschäden benötigen besondere Prüfung.

Der genaue Umfang, Entschädigungsgrenzen, Selbstbeteiligungen, Obliegenheiten und Ausschlüsse ergeben sich aus den gewählten Vertragsbedingungen.

Praxisbeispiel: Wann die Vermögensschaden-Haftpflicht greift

Führt ein versäumter Termin beim Kunden zu einem reinen finanziellen Nachteil, wird die berufliche Haftung geprüft.

Beratung zur Vermögensschaden-Haftpflicht: Was wir für das Angebot benötigen

Mit diesen Angaben können wir die nächsten Schritte sinnvoll einordnen:

  • Vollständige Tätigkeitsbeschreibung
  • Umsatz, Auftragssummen und Kundengruppen
  • Verträge, Vorschäden und bestehende Deckung

Lassen Sie uns Ihre Fragen klären.

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