Vermögensschaden-Haftpflicht
Schützt beratende und dienstleistende Berufe vor vereinbarten Haftungsansprüchen aus echten Vermögensschäden.
Persönlich beraten lassenVermögensschaden-Haftpflicht: Schutz und Bedeutung verständlich erklärt
Schützt beratende und dienstleistende Berufe vor vereinbarten Haftungsansprüchen aus echten Vermögensschäden.
Für wen ist eine Vermögensschaden-Haftpflicht sinnvoll?
Für beratende, prüfende, planende oder verwaltende Berufe, bei denen Fehler reine Vermögensschäden verursachen können.
Leistungen und typischer Schutzumfang der Vermögensschaden-Haftpflicht
- Prüfung und Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche
- Erfüllung berechtigter Ansprüche im vereinbarten Umfang
- Abstimmung auf Tätigkeitsbild, Berufsrecht und Auftragssummen
Wichtige Grenzen und Ausschlüsse der Vermögensschaden-Haftpflicht
Nicht jede Tätigkeit oder Vertragsstrafe ist gedeckt; Rückwärtsdeckung, Nachhaftung und Eigenschäden benötigen besondere Prüfung.
Der genaue Umfang, Entschädigungsgrenzen, Selbstbeteiligungen, Obliegenheiten und Ausschlüsse ergeben sich aus den gewählten Vertragsbedingungen.
Praxisbeispiel: Wann die Vermögensschaden-Haftpflicht greift
Führt ein versäumter Termin beim Kunden zu einem reinen finanziellen Nachteil, wird die berufliche Haftung geprüft.
Beratung zur Vermögensschaden-Haftpflicht: Was wir für das Angebot benötigen
Mit diesen Angaben können wir die nächsten Schritte sinnvoll einordnen:
- Vollständige Tätigkeitsbeschreibung
- Umsatz, Auftragssummen und Kundengruppen
- Verträge, Vorschäden und bestehende Deckung