Roth Versicherungen – seit 1907

Wichtige Versicherungshinweise.

Mit einer guten Vorbereitung fällt vieles leichter. Wir haben die wichtigsten Hinweise für Sie zusammengestellt, damit Sie Zeit und Wege sparen.

Persönlich beraten lassen
01

Allgemeine Hinweise

7 Hinweise

  1. Falls Sie uns mit der Vermittlung eines neuen Vertrages beauftragt haben, kündigen Sie einen außerhalb unserer Betreuung bestehenden Vorvertrag bitte erst nach Annahme des neuen Vertrages (= Zugang des Versicherungsscheins). Sind Kündigungsfristen zu beachten, sprechen Sie uns bitte an.

  2. Beachten Sie § 19 VVG – Anzeige von gefahrerheblichen Umständen: Der Versicherungsnehmer hat bei Vertragsschluss alle ihm bekannten und für die Übernahme der Gefahr erheblichen Umstände anzuzeigen.

  3. Soweit Ihnen der Versicherungsschein direkt vom Versicherer zugeht, prüfen Sie diesen bitte auf Korrektheit – insbesondere auf Abweichungen vom gestellten Antrag.

  4. Der Versicherungsschutz beginnt erst nach Bezahlung des Erstbeitrages, frühestens zum beantragten Versicherungsbeginn. Folgebeiträge müssen innerhalb von 2 Wochen nach Mahnung gem. § 39 VVG bezahlt werden.

  5. Beachten Sie die vertraglichen Obliegenheiten – ihre Nichtbeachtung kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen (unverzügliche Schadenmeldung, Schadensvorbeugung und ‑minderung, Anzeige gefahrerhöhender Umstände).

  6. Bei einem Versichererwechsel (Umdeckungen) sind regelmäßig Vor- und Nachteile gegenüber dem bisherigen Vertragwerk gegeben.

  7. Informieren Sie uns, wenn sich bei Ihnen Veränderungen ergeben, die eine Anpassung der Versicherungsverträge erfordern.

02

Kraftfahrt- & Fahrzeugversicherung

4 Hinweise

  1. Mit Aushändigung der Versicherungsbestätigungskarte besteht vorläufige Deckung nur für die Kraftfahrthaftpflicht.

  2. Fahrzeug bei Verkauf abmelden oder ummelden – sonst haften Sie weiter für die Prämie.

  3. Rabatte z. B. für Jahreskilometerleistung, Fahrerkreis, Garage und Beruf: Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

  4. Bei Kaskoschäden keinen eigenen Sachverständigen beauftragen – Anweisungen des Versicherers einholen.

03

Personenversicherung

3 Hinweise

  1. Füllen Sie Gesundheitsfragen vollständig und korrekt aus. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben berechtigen den Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag.

  2. Die Gesundheitserklärung können Sie auch direkt an den Versicherer geben.

  3. Erkrankungen zwischen Antragstellung und Annahme sind in der Regel nachzumelden.

04

Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung

4 Hinweise

  1. Ausgewiesene Gewinnanteile sind nicht garantiert und hängen von der künftigen Kapitalmarkt-, Kosten- und Risikoentwicklung ab.

  2. Bei gezillmerten Tarifen wird ein Großteil der Kosten von den ersten Beiträgen abgezogen. Bei Rückkauf oder Beitragsfreistellung steht ggf. ein geringerer Wert als die Einzahlungen zur Verfügung.

  3. Wenn Ihrem Vertrag Nichtraucher-Bestimmungen zugrunde liegen, informieren Sie uns bitte, falls Sie das Rauchen nach Vertragsabschluss beginnen.

  4. Besonders gefährliche Sportarten oder Tätigkeiten (auch als Flugzeugführer) sind nur mitversichert, wenn dies besonders vereinbart wurde.

05

Krankenversicherung

8 Hinweise

  1. Beitragserhöhungen sind aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und steigender Lebenserwartung unvermeidbar.

  2. Sie können unter Mitnahme der Alterungsrückstellung in andere Tarife Ihres Versicherers wechseln.

  3. Beim Wechsel des Krankenversicherers gehen Alterungsrückstellungen verloren.

  4. Klären Sie vor Inanspruchnahme alternativer Heilmethoden, Honorarvereinbarungen oder Behandlungen im Ausland die Kostenübernahme mit dem Versicherer.

  5. Bei Zahnersatz, Kieferorthopädie und größeren Zahnbehandlungen Kostenvoranschläge vorlegen.

  6. Bei stationären Aufenthalten Kostenübernahmeerklärung veranlassen.

  7. Erkrankungen in der Krankentagegeld- und Pflegepflichtversicherung sofort anzeigen – es besteht keine rückwirkende Leistungspflicht.

  8. Kinder können ohne Gesundheitsprüfung in der Krankenversicherung eines Elternteils mitversichert werden (Meldefrist üblicherweise 2 Monate).

06

Unfallversicherung

3 Hinweise

  1. Melden Sie Unfälle unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln. Unfalltod ist teilweise innerhalb 24 Stunden zu melden.

  2. Invaliditätsleistungen sind innerhalb 12 Monaten schriftlich zu erheben.

  3. Berufswechsel unverzüglich anzeigen – viele Versicherer unterscheiden zwischen handwerklicher und kaufmännischer Tätigkeit.

07

Sachversicherung

6 Hinweise

  1. Versichert sind nur die im Vertrag beschriebenen Sachen am vereinbarten Versicherungsort – Änderungen unverzüglich mitteilen.

  2. Soweit keine All-Risk-Versicherung besteht, sind ausschließlich die genannten Gefahren versichert.

  3. Prüfen Sie die Versicherungssumme – bei Unterversicherung kürzt der Versicherer im Verhältnis Versicherungswert zu Versicherungssumme.

  4. Beachten Sie gesetzliche und behördliche Vorschriften (z. B. Prüfung elektrischer Anlagen, Brandverhütung).

  5. Leerstand unverzüglich anzeigen, vertraglich vereinbarte Einbruchdiebstahlsicherungen anwenden.

  6. In der gewerblichen Leitungswasserversicherung gilt für Vorräte in Räumen unter Erdgleiche regelmäßig eine Lagerhöhe von mindestens 20 cm.

08

Haftpflichtversicherung

3 Hinweise

  1. Risikoerweiterungen und ‑erhöhungen anzeigen; Risikofragebögen vollständig ausfüllen.

  2. Prüfen Sie die Höhe von Deckungssumme und Sublimits – Sie haften gesetzlich unbegrenzt.

  3. Bei Ansprüchen Dritter umgehend informieren – keine Haftpflichtansprüche anerkennen und keinen eigenen Anwalt ohne Zustimmung des Versicherers beauftragen.

09

Rechtsschutzversicherung

4 Hinweise

  1. Vor Inanspruchnahme anwaltlicher Leistung eine Deckungszusage einholen.

  2. Vereinbaren Sie mit dem Anwalt, dass dieser erst nach Vorliegen der schriftlichen Kostenzusage tätig wird.

  3. Viele Rechtsschutzversicherer bieten kostenfreie telefonische Rechtsberatung an.

  4. Versicherungsschutz besteht meist für Rechtsverstöße nach einer Wartezeit von drei Monaten.

Lassen Sie uns Ihre Fragen klären.

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